Energiedienstleistungsgesetz

Änderung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL)



Verpflichtung zu Energieaudits: Zehntausende Unternehmen müssen handeln

Mit der Neufassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen wird für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition der EU entsprechen, eine Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung sog. Energieaudits eingeführt. Sie wird von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 05.12.2015 zu erfüllen sein. Danach muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. Eine ernorme Herausforderung, da schätzungsweise 50.000 - 120.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sind.

(Veröffentlichung der IHK vom 30.03.2015)


Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die die Kriterien eines KMU-Unternehmens nicht erfüllen. Hierunter fallen auch z.B. Versicherungen, Banken, Sparkassen, Krankenhäuser, Plegeeinrichtungen, Hotels(-ketten), Filialbetriebe, Speditionen, öffentliche Verwalter usw.

Sind Sie betroffen? Dieses prüfen wir gerne für Sie kostenfrei!



Auch nach Ablauf der Frist ist das Durchführen eines Energieaudits sinnvoll. Neben den Umweltaspekten sind auch die Energiekosten weiterhin ein wichtiges Thema.

Hier kann ein Umweltmanagmentsystem nach ISO 50001 ein hochinteressanter Ansatz darstellen.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken